Nachfolgend finden Sie unser Hygienekonzept für unsere Fahrtage.
- Der Hygienebeauftragte der IGG e.V. ist der 2. Vorstand Peter Ting
- Nur symptomfreie Personen dürfen sich auf der Gartenbahnanlage aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die Gartenbahnanlage nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
- Der Aufenthalt hier ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet (= 1 Haushalt + 1 Haushalt; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschl. 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Paare gelten als ein Hausstand.
- Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen.
- Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren. Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing-App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist.
- Außen an den Ketten müssen Schilder mit der Aufforderung zum Einhalten des Mindestabstands von 1,5m hängen.
- Vereinsmitglieder müssen den Mindestabstand von 1,5m einhalten.
- Auf unserem Vereinstisch wird für die Mitglieder Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe bereitstehen.
- Sollten sich Gruppen an der Kette bilden, werden wir höflich darum bitten die Abstände einzuhalten.
- Auch im Außenbereich unbedingt Abstand von Bewohnern des Haus Waldeck halten.
- Die Veranstaltung dient nur zum Trainingsbetrieb und ist keine offizielle Veranstaltung im Sinne mit Bekanntmachung in der Öffentlichkeit
- Den Mitgliedern wird ein Zeitfenster angeboten in denen Sie ihr Training durchführen können.
- Vereins Steuergeräte können nur mit Einmal Handschuhen benutzt werden. Eine Reinigung der Geräte ist nicht möglich.
Eigene Steuergeräte sind davon ausgenommen
Regelung für den Zugang in das Haus Waldeck über den Haupteingang:
- Der oben genannte Hygienebeauftragte kann über den Haupteingang Zugang ins Vereinslager erhalten. Hierzu erhält der Verein einen Schlüsseltransponder für den Haupteingang. Die Ausgabe des Transponders wird durch die Einrichtung dokumentiert. Als Vertretung darf der 1. Vorstand Werner Zettl unter den gleichen Bedingungen das Haus betreten.
- Beim Betreten der Einrichtung
– trägt das Vereinsmitglied eine FFP2-Maske,
– führt an der Hygienestation im Foyer eine gründliche Händedesinfektion durch und
– trägt sich – für eine etwaige Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt – in das Besucherbuch im Foyer ein (mit Namen, Anschrift, Telefonnummer und Besuchszeit). - Wenn das Vereinsmitglied oder im gleichen Hausstand lebende Angehörige coronatypische Krankheitssymptome aufweisen, insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns oder wenn sich Angehörige des gleichen Hausstandes in einer behördlich angeordneten Absonderung / Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz befinden, ist das Betreten der Einrichtung untersagt.
Stand: 26.3.2021